Deutsche Staatsbürger benötigen für einen Aufenthalt bis 90 Tage kein Visum.
Alle EU-Bürger haben das Recht, sich bis zu 90 Tage binnen eines Halbjahres, ohne Visum in der Tschechischen Republik aufzuhalten. Ein längerer Aufenthalt ist nur mit einer Aufenthaltserlaubnis gestattet. Diese ist nach der Einreise bei der zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Jeder Reisende ist verpflichtet, seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitzuführen.
Einreise und Aufenthaltsbedingungen für EU- und EWR-Bürger
Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU): Deutschland, Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Niederlande, Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal, Spanien, Finnland, Österreich, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Tschechien, Slowakei, Slowenien, Ungarn, Zypern, Bulgarien, Rumänien
Vertragspartner des Schengener-Übereinkommens (Schengener-Staaten): Deutschland, Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Österreich, Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn, Schweiz
Großbritannien und Irland sind nicht Vertragspartner des Schengener-Übereinkommens. Bulgarien, Rumänien und Zypern wenden die Regelungen in Bezug auf die Reisefreiheit nicht an.
Obwohl Dokumente nicht kontrolliert werden, wenn man eine interne Schengen-Grenze überquert, ist es notwendig, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis mit sich zu führen. Behörden (Polizei, Einwanderungsbehörden) in den Schengener-Staaten haben das Recht, diese zu überprüfen.
Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel und Reisedokumenten können sich bis zu 3 Monaten im Halbjahr frei auf dem gesamten Territorium der Schengener-Staaten bewegen.
Sie müssen Ihr Visum für die Tschechische Republik persönlich beantragen, daher können wir Ihnen leider bei der Visum-Beschaffung nicht behilflich sein!
Staatsbürger folgender Länder benötigen ein Visum.
Informationen, abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen kann nur das zuständige Konsulat erteilen.
Wir sind ein unabhängiger Visa-Service und gehören keiner Behörde, Botschaft oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen an. Die Konsulate berechnen, je nach Visumart, Visumgebühren (ab 20 Euro). Zusätzlich fallen für unsere Dienstleistung Servicegebühren (ab 29,16 Euro) an. Selbstverständlich ist es möglich, das Visum direkt bei der Botschaft bzw. dem Konsulat zu beantragen.
Feiertag 28. Oktober (Nationalfeiertag)
Kontinent Europa
Fläche 78.864 km2
Einwohnerzahl 10.526.685
Hauptstadt Prag
Staatsform Parlamentarische Republik
Zeitzone MEZ
Währung Tschechische Krone
Telefonvorwahl +420